Rechtsprechung
BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1268/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Kein Anspruch Strafgefangener auf kostenlose Versorgung mit Hygiene- und Körperpflegeartikeln - Verweisung auf Erwerb mittels (angemessenen) Taschengeldes nicht zu beanstanden
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Strafgefangenen auf kostenlose Gewährung von Artikeln zur Hygiene und Körperpflege
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StVollzG § 46
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das BVerfG als Superrevisionsinstanz
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 15.12.2006 - 7 StVK 464/06
- OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ws 83/07
- BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1268/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1268/07
Es greift nur ein, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung der jeweils in Rede stehenden Vorschriften überhaupt Grundrechte zu beachten waren, wenn Bedeutung und Tragweite von Grundrechten, einschließlich des Gewichts grundrechtlicher Belange, verkannt worden sind oder eine Entscheidung auf sachfremden und damit objektiv willkürlichen Gründen beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 106, 28 ). - BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1268/07
Das Vorbringen des Beschwerdeführers, angesichts zunehmender Belastung mit sonstigen Kosten des täglichen Lebensbedarfes reiche das ihm gewährte Taschengeld für die Beschaffung der notwendigen Hygiene- und Körperpflegeartikel nicht aus, führt nicht mit verfassungsrechtlicher Notwendigkeit zu der Annahme, dass solche Artikel, soweit sie zum grundrechtlich gewährleisteten Existenzminimum (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 113, 88 ) gehören oder ihre Verfügbarkeit aus anderen rechtlichen Gründen gesichert sein muss, von der Justizvollzugsanstalt kostenlos bereitzustellen sind. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1268/07
Es greift nur ein, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung der jeweils in Rede stehenden Vorschriften überhaupt Grundrechte zu beachten waren, wenn Bedeutung und Tragweite von Grundrechten, einschließlich des Gewichts grundrechtlicher Belange, verkannt worden sind oder eine Entscheidung auf sachfremden und damit objektiv willkürlichen Gründen beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 106, 28 ). - BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1268/07
Das Vorbringen des Beschwerdeführers, angesichts zunehmender Belastung mit sonstigen Kosten des täglichen Lebensbedarfes reiche das ihm gewährte Taschengeld für die Beschaffung der notwendigen Hygiene- und Körperpflegeartikel nicht aus, führt nicht mit verfassungsrechtlicher Notwendigkeit zu der Annahme, dass solche Artikel, soweit sie zum grundrechtlich gewährleisteten Existenzminimum (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 113, 88 ) gehören oder ihre Verfügbarkeit aus anderen rechtlichen Gründen gesichert sein muss, von der Justizvollzugsanstalt kostenlos bereitzustellen sind.
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 13 AS 2918/13 Im Bereich von existenzsichernden Leistungen hat das BVerfG bereits in dem Nichtannahmebeschluss vom 29. Oktober 2008 (2 BvR 1268/07, Juris) dargelegt, die gesetzliche Vorgabe einer "angemessenen" Bemessung des Taschengeldes für Strafgefangene biete hinreichenden grundrechtlichen Schutz.
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - L 13 AS 400/13 Im Bereich von existenzsichernden Leistungen hat das BVerfG bereits in dem Nichtannahmebeschluss vom 29. Oktober 2008 (2 BvR 1268/07, juris) dargelegt, die gesetzliche Vorgabe einer "angemessenen" Bemessung des Taschengeldes für Strafgefangene biete hinreichenden grundrechtlichen Schutz.
- OLG Dresden, 04.07.2018 - 2 Ws 247/18
Zulässigkeit der Einbringung von Rasierklingen durch einen Gefangenen im …
Wenn der Gefangene der Auffassung ist, dass die gesetzlich gewährleistete Angemessenheit des Taschengeldes nicht besteht, so kann er dies mit einem Antrag an die Vollzugsbehörde auf angemessene Erhöhung des Taschengeldbetrages und erforderlichenfalls mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung geltend machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1268/07 -, juris).